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Mit den jeweiligen Baubestimmungen hat der Gesetzgeber die DIN EN 13084-1, EN 1090, EN 1993 und EN 1991 als rechtsverbindlich für die Behandlung von freistehenden Schornsteinen aus Stahl definiert.

Die DIN beinhaltet eine Definition ihres Anwenderbereiches, die Erklärung von Begrifflichkeiten, Aussagen über bautechnische Unterlagen, Baustoffe, Einwirkungen, Ermittlung von Schnittgrößen, Bemessung, Konstruktion, Korrosionsschutz, Ausführung und Zustandsüberwachung von Stahlschornsteinanlagen.

Für bereits bestehende Anlagen ist hierbei besonders der Punkt hinsichtlich der Zustandsüberwachung von Belang, da diese nicht nur einmalig, sondern in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden muss.

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Zustandsüberwachung

Schornsteine müssen regelmäßig, mindestens im Abstand von zwei Jahren, durch einen Sachkundigen überprüft werden. Für Schwingungsdämpfer und Steigschutzeinrichtungen sind gegebenenfalls hierfür vorgeschriebene kürzere Zeitabstände für Inspektion und Wartung zu beachten.

Bei sehr starker chemischer Beanspruchung und bei Überdimensionierung als Maßnahme gegen Korrosion ist die Überprüfung in kürzeren Abständen zu tätigen. Auch der begehbare Innenraum zwischen Trag- und Innenrohr muss in die Prüfung einbezogen werden.

Über die Inspektion ist ein Protokoll anzufertigen.

Wartungsarbeiten, die der Betreiber selbst ausführen kann

  • Freien Schornsteinquerschnitt überprüfen: Ruß- und Ascheablagerungen an der Schornsteinsohle oder tote Vögel entfernen;
  • Bei starken Ablagerungen einen Schornsteinfeger mit der Reinigung des Rohres beauftragen (Achtung: nur Edelstahl- oder Nylonbürsten verwenden)
  • Prüfen, ob der Kondensatablauf und die Tragrohrentwässerung frei sind
  • Schornsteinfuß vor permanenter Feuchtigkeit schützen, zum Beispiel Laub und andere Verschmutzungen entfernen, so dass der Schornsteinfuß leicht abtrocknen kann
  • Kleinere Lackschäden im Fußbereich rechtzeitig ausbessern, um größeren Schäden vorzubeugen